Entgegen den Versprechen der Bauherrschaft fehlt weiterhin eine kontinuierliche Überwachung der kritischen Wasserparameter an den relevanten Stellen. Ein funktionierendes Alarmierungs- und Interventionskonzept bei Verschmutzung und Rückgang der Notbewässerung liegt nicht vor. Die Betonwassereinträge und anhaltenden Probleme mit der Notbewässerung werden daher von der Bauherrschaft gar nicht erst bemerkt. Sie müssen von der IDA ehrenamtlich überwacht und jeweils den Behörden gemeldet werden, bevor eine Intervention versucht werden kann.
Vier Monate nach Beginn der Schädigungen stehen somit immer noch keine effektiven Notmassnahmen zur Schadensbegrenzung zur Verfügung.
Anfragen der IDA für Gespräche mit der Bauherrschaft Steiner AG, bei welchen wir auch unsere Beobachtungen und Messungen zum Schutz des Feuchtgebietes hätten zur Verfügung stellen können, wurden sowohl im vergangenen wie in diesem Jahr abgelehnt.
Auch die langfristige Perspektive ist besorgniserregend
Seit vergangenem Jahr weist die Bauherrschaft öffentlich darauf hin, dass ein bestehendes Entwässerungskonzept für die Bauparzelle den Schutz der Feuchtgebiete gewährleisten solle. Dieses Drainagekonzept wurde jedoch einzig zum Zweck des Immobilienschutzes und daher ohne Beizug der nötigen Fachpersonen für Natur- und Gewässerschutzfragen entwickelt. Gemäss Einschätzung von mittlerweile vier Biologen sowie eines Hydrogeologen kann das Konzept den Erhalt des geschützten Feuchtgebietes jedoch nicht gewährleisten. Vielmehr sei dadurch gar eine zusätzliche Schädigung des Naturschutzzone zu erwarten.
Dieses aus naturschutzfachlicher Sicht ungeeignete Drainagekonzept soll gemäss der nun veröffentlichten Medienmitteilung der Steiner AG und des Goetheanums unter Zeitdruck und ohne Korrekturmöglichkeiten um weitere Massnahmen «erweitert» werden.
Statt mit der nötigen Sorgfalt ein bestmögliches Konzept für die langfristige, schadensbegrenzende Ersatzbewässerung des Naturschutzgebietes zu entwickeln, wurde nach der rechtswidrigen Trockenlegung der Quellen unverändert weitergebaut. Im April wurden in dem für das Naturschutzgebiet kritischsten, südlichen Bereich der Bauparzelle ein Teil der Fundamentplatten bereits betoniert. Mit dem damit geschaffenen Fait accompli ist das zubetonierte, dringend benötigte Wasser für eine gezielte Wasserführung nicht mehr zugänglich. Sollten allfällige Massnahmen z.B. hinsichtlich Menge, Lokalisierung und Qualität des Wassers nicht den gewünschten Erfolg zeigen, dürften damit entsprechende Korrekturen kaum mehr möglich sein.
Schliesslich müssten die angekündigten technischen Massnahmen zur Bewässerung gewartet und ihr Effekt auf das Naturschutzgebiet überwacht und angepasst werden. Das Land und die Bauten werden jedoch an zahlreiche neue Eigentümer verkauft. Wer die Betreuung der angekündigten technischen Massnahmen und damit die Verantwortung für das Naturschutzgebiet nach Verkauf des Gebiets durch die Steiner AG übernehmen wird, ist jedoch wegen der fehlenden öffentlich-rechtlichen Absicherung völlig offen.
Diese langfristige Problematik sowie die entgegen den Versprechen andauernden Schädigungen zeigen, dass der Erhalt eines Naturschutzgebietes nicht zur privaten Angelegenheit zwischen Eigentümern werden darf, sondern im Dienst der Allgemeinheit auch für die kommenden Generationen öffentlich-rechtlich geregelt werden muss. Die Fondation Franz Weber setzt sich daher weiter vor Bundesgericht für den Schutz des Gebietes ein.
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