Fachgutachten zu Konflikten des Quartierplans/Bauprojektes mit der Natur- und Gewässerschutzgesetzgebung

 

Die Initiative Natur- und Kulturraum Dornach-Arlesheim hat drei biologische Fachgutachten zum geplanten Bauprojekt Uf der Höchi II/La Colline bei drei renommierten Biologen in Auftrag gegeben. Mit dem Ziel grösstmöglicher Transparenz veröffentlichen wir diese untenstehend.

Das naturschutzfachliche «Gutachten zu Konflikten des Quartierplans/Bauprojektes Uf der Höchi II mit Natur- und Gewässerschutzgesetzgebung» vom 23.04.2020 des Biologen Daniel Knecht kommt einerseits zum Schluss, dass durch das Projekt der Gewässerraum von Quellen verletzt und schützenswerte Feuchtlebensräume auf der Bauparzelle selbst zerstört würden.

In Bezug auf das direkt benachbarte, unter Naturschutz stehende Feuchtgebiet „Schwinbach-Aue“ sei die Ausscheidung einer ökologisch ausreichenden Pufferzone versäumt worden. Insbesondere müsse jedoch durch den Bau einer ausgedehnten, knapp 200 m langen Tiefgarage quer zum Gefälle des Hanges vom weitläufigen Unterbruch des sensiblen Zuströmbereichs der Quellen ausgegangen werden.

Hiermit würde nicht nur das Naturschutzgebiet, sondern auch die daran anschliessenden, schützenswerten Feuchtlebensräume aller Wahrscheinlichkeit nach trockengelegt und zerstört.

Die zwei neuen Gutachten der ebenfalls ortskundigen Biologen Markus Ritter (Co-Autor Basler Naturatlas) und Dr. Michael Zemp (ehemaliger Leiter kantonale Naturschutzfachstelle Basel-Stadt) bestätigen die Aussagen des früheren Fachgutachtens und widerlegen gleichzeitig eine vom Bundesamt für Umwelt angeforderte Stellungnahme der kantonalen Naturschutzfachstelle BL. Die kantonale Stellungnahme bestreitet unter anderem die Existenz der bedrohten, von den Biologen bezeugten und im Feld ohne Weiteres ersichtlichen Quellen im fraglichen Gebiet.

Alle drei nun vorliegenden biologischen Fachgutachten belegen hingegen die Existenz der die Feuchtgebiete speisenden Quellen inklusive ihres Zuströmbereichs im Gebiet der Bauparzelle des Projektes La Colline. Ausserdem bewerten sie die geplanten technischen Massnahmen zur Regulation des Wasserregimes, welche von Ingenieuren zum Zweck des Immobilienschutzes ohne Beizug von Biologen geplant wurden, als völlig untauglich und sogar schädlich, um den Fortbestand der Feuchtgebiete zu gewährleisten.

Durch die insgesamt drei Expertisen besteht somit ein breiter wissenschaftlicher Konsens betreffend der akuten Gefährdung geschützter sowie imperativ schützenswerter Feuchtgebiete der Schwinbach-Aue durch das Bauprojekt La Colline.

Die hervorragende ökologische Wertigkeit der bedrohten Feuchtgebiete wird ebenfalls von sämtlichen Gutachtern bestätigt. Es handle sich um einen «regionalen Hotspot der Biodiversität» mit einer Vielzahl an schützenswerten Lebensräumen gemäss Anhang 1 NHV sowie an Rote-Listen-, national prioritären und geschützten Tier- und Pflanzenarten, wie z.B. Feuersalamander, Fadenmolch, Erdkröte und Ringelnatter.

Konflikte des Quartierplans/Bauprojektes mit dem Kulturgüterschutz

 

Die Region Dornach-Arlesheim verfügt mit dem Goetheanum und seinen Umgebungsbauten über ein weltweit einzigartiges, national geschütztes Kulturgut mit internationaler Ausstrahlung. Diese Kulturstätte ist im «Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung» (ISOS) unter dem höchstmöglichen Erhaltungsziel erfasst (s. ISOS-Dokumentation des Goetheanum-Ensembles).

Der hohe Wert des direkt benachbarten Kulturraums Arlesheim mit dem einmaligen Landschaftsbild Richtung Ermitage und Burg Birseck als kantonal geschütztes Kulturdenkmal wird ebenfalls durch die Aufnahme in dieses Bundesinventar dargetan (s. ISOS-Dokumentation Arlesheim).

Durch das geplante Bauprojekt ist eine schwerwiegende Beeinträchtigung sowohl des international bedeutenden Goetheanum-Ensembles wie des Kulturraums Arlesheim zu befürchten.

Die im ISOS definierten bundesrechtlichen Schutzvorgaben werden durch das Bauprojekt verletzt. Ein Teil der Gebäude von La Colline ist sogar in einem Gebiet geplant, für welche das ISOS Goetheanum die folgende höchstmögliche Schutzvorgabe macht: «Kein Baugebiet. Erhalten der Beschaffenheit als Kulturland oder Freifläche» (S. 4) (sogenannte Umgebungsrichtung III mit Erhaltungsziel a). Siehe dazu folgende Übersichtskarte mit der grün eingezeichneten Umgebungsrichtung III.

Offener Brief an den Regierungsrat BL in der bz

 

Gemeinsam verfasst von der Fondation Franz Weber, Helvetia Nostra und der Initiative Natur- und Kulturraum Dornach-Arlesheim. Publiziert in der Mittwoch-Grossauflage vom 09.09.2020 in der „bz – Zeitung für die Region Basel“ (S. 13) sowie am 11.09. (bz, S. 23) und 12.09.2020 (bz – Schweiz am Wochenende, S. 27).

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